UThE Mentoring Akademie – Ute Wagner – Bodenbacher Straße 141,
01277 Dresden (nachfolgend: UThE)
§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die UThE mit ihren Kunden schließt.
(2) UThE kontrahiert ausschließlich mit Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln und somit Unternehmer gemäß § 14 BGB sind. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge abgeschlossen. Der Kunde versichert bei Abschluss des Vertrages Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn UthE diesen ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Mitwirkungspflichten
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Beratungsleistungen durch UhtE im Bezug auf den Aufbau, Ausbau und die Unterhaltung von Heilpraktikerpraxen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt UthE ausschließlich Dienstleistungen und schuldet nicht die Erbringung eines Werks. Ein konkreter Erfolg ist nicht geschuldet. Eine Rechts- und Steuerberatung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen von UthE.
(3) Der Kunde hat die Beratungsleistungen von UthE durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere die insoweit erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann UthE aus diesem Grunde die Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch davon unberührt bestehen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen UThE und dem Kunden kann fernmündlich (Videokonferenz, Telefon etc.), in Textform (Email, Whatsapp etc.) oder schriftlich erfolgen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
(1) Die zwischen UThE und dem Kunden vereinbarte Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist mit dem Vertragsabschluss fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, per Vorkasse. Die jeweils in Rechnung gestellten Beträge werden mittels Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde erteilt UThE zu diesem Zweck unverzüglich nach Abschluss des Vertrages ein SEPA-Lastschriftmandat.
(2) Die Parteien können eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, die die Zahlung der Vergütung in monatlichen Raten vorsieht. In diesem Fall ist die monatliche Rate jeweils am dritten Werktag des Monats fällig. Sollte der Kunde mit zwei oder mehr monatlichen Raten im Verzug sein, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag ist für die jeweils vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vier Monate.
(2) Die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
§ 6 Vertraulichkeit
UThE wird bezüglich aller Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Dies bezieht sich sowohl auf Informationen über den Kunden selbst als auch über dessen Geschäftsverbindungen.
§ 7 Haftung
(1) UThE haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie ggf. im Umfang einer von UthE übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von UthE der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine über die Regelungen in Abs. 1 und 2 hinausgehende Haftung von UThE ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter von UThE.
§ 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen / Datenschutz
(1) UThE verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können. Unterlagen werden nach Ablauf des Vertrages an den Kunden zurückzugeben oder vernichtet.
(2) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. UthE wird insbesondere, sofern Kontakt mit personenbezogenen Daten entsteht, diese nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
§ 9 Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden.